Brandschaden - das ist zu tun ..

Brandschaden - das ist zu tun ...

Notrufnummern

1. Notmaßnahmen


  • Ruhe bewahren - vermeide Panik!
  • Bei kleinen Bränden Löschversuch unternehmen: schnell und entschlossen handeln (z.B. Gefäß mit Wasser, Löschdecke)

Brennendes Fett in Pfanne: wenn Deckel in der Nähe, diesen drauf legen, Herd ausschalten und wenn möglich von der Herdplatte wegschieben; Wichtig: kein Wasser auf Fettbrände!

  • Feuerlöscher anwenden, wenn sich der Brand ausbreitet. Im Zweifelsfall zurückziehen und in Sicherheit bringen, besonders dann, wenn sich der Rauch schnell ausbreitet. Spiele nicht den Helden! Sicherheit geht vor.
    ---> Feuerlöscher richtig bedienen


Retten, flüchten, helfen, alarmieren - Menschenrettung ist wichtiger als Brandbekämpfung


  • Alle weiteren Mitbewohner rasch über den Brand informieren
  • Stelle fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
  • Bringe dich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung der Feuerwehr in Sicherheit.
  • Brennende Personen mit Hilfe von Decken oder anderen Kleidungsstücken (Wälzen am Boden) löschen.


Alarmieren der Feuerwehr - 122 wählen


Sprich langsam und deutlich!


  • Wer spricht? (Name des Anrufers)
  • Was ist passiert? (Brand, technisches Gebrechen)
  • Wo wird die Feuerwehr gebraucht (Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk, Anfahrt)
  • Wie Hinweise auf besondere Umstände

Menschenrettung (wo, wie viele, verletzt, eingeschlossen?)

Tierrettung (sind Tiere im Gebäude?)

Lage des Brandherdes, nähere gefährliche (giftige Tiere, Chemikalien) Umstände.

Alarmiere die Feuerwehr auch bei Brandverdacht!

Verlasse dich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.


Wenn du flüchten kannst:

  • Fenster im Brandraum schließen.
  • Mobiltelefon und Wohnungs- bzw. Hausschlüssel mitnehmen
  • andere Mitbewohner und Nachbarn alarmieren.
  • Türen hinter dir schließen.
  • Fenster von Fluchtwegen (Stiegen, Gänge) öffnen.
  • Aufzug nicht benützen.
  • geordnet und überlegt das Haus verlassen.
  • zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten.
  • Vollzähligkeit prüfen.


Wenn du vom Brand eingeschlossen bist:

  • Entferne dich soweit wie möglich vom Brandherd (in das am weitesten entfernte Zimmer).
  • Schließe alle Türen zwischen dir und dem Brandherd.
  • Türritzen mit nassen Tüchern abdichten.
  • Erst jetzt Fenster öffnen.
  • Rufen, winken, um Hilfe telefonieren


Unbedingt Ruhe und Besonnenheit bewahren! Abgesehen von der Brandhitze besteht vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase.


Vorbereitungen für die Einsatzorganisationen treffen!


  • Einsatzkräfte bei der Hauptzufahrt erwarten und einweisen.
  • Einfahrten und Eingänge öffnen.
  • Rettungs- und Angriffswege freimachen.
  • Unbeteiligte Personen (Fremde, Schaulustige) fernhalten


Einsatzkräfte beim Eintreffen informieren über:


  • Lage des Brandherdes (EG, 1.OG,.., welche Wohnung).
  • Eventuell vermisste Personen.
  • Eventuell noch im Brandobjekt befindliche gehbehinderte Personen (Kranke, Kinder, alte Menschen).
  • Besondere Gefahren (Spraydosen, Druckgasflaschen, Chemikalien, Munition oder Ähnliches).
  • Bedrohte Tiere.
  • Besondere Sachwerte.
  • Ist die Tür geschlossen? Haben Sie einen Schlüssel (dem Einsatzleiter geben)?


Feuerwehr einweisen:

Steigleitungseinspeisungen.

Lage von Hydranten.

sonstige Wasserentnahmestellen.


Sich der Feuerwehr für weitere Informationen zur Verfügung stellen!

2. Erste Hilfe leisten

3. Schaden begrenzen ...

  • Bei allen Maßnahmen gilt: GEFÄHRDEN SIE SICH NICHT SELBST - GEHEN SIE KEIN RISIKO EIN.
  • Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Retten oder sichern Sie die unbeschädigten oder nur teilweise beschädigten Sachen.bringen Sie die Sachen an einen sicheren Ort (z.B. andere Gebäude, bei Nachbarn)

bringen Sie verschmutzte Sachen sofort zu einem Reinigungsbetrieb
legen Sie Planen aus, um Teppichböden, Teppiche, Polstermöbel zu schützen
lassen Sie von einem Reinigungsbetrieb prüfen, ob Wäsche, Teppichböden, Teppiche, Polstermöbel gereinigt werden können
versuchen Sie nicht sofort selbst eine Reinigung. Fragen Sie vorher bei einem Reinigungsbetrieb nach dem richtigen Mittel

Vor Erhebung durch die Versicherung darf der Schadenzustand nicht verändert werden, es sei denn, dass eine solche Veränderung zum Zwecke der Schadenminderung oder im öffentlichen Interesse notwendig ist.

Heben Sie die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung auf - bis zum Abschluss der Schadenabwicklung.

4. Schaden dokumentieren


  • Machen Sie Fotos vor den Aufräumarbeiten
  • machen Sie aussagekräftige Fotos oder Videoaufnahmen von der Schadenursache und den beschädigten Gegenständen. Gute Bilder helfen dabei, den Schaden korrekt bewerten zu können und beschleunigen die Schadenabwicklung. Bitte machen Sie folgende Fotos:

Übersicht: Fotografieren Sie den Schaden ganzheitlich aus mehreren Blickwinkeln (z.B. das ganze Objekt oder den ganzen Raum von mehreren Seiten).

Detailansicht: Machen Sie mehrere Nahaufnahmen von der beschädigten Stelle sowie der Schadenursache.

  • Achten Sie auf gute Beleuchtung. Die Bilder sollten möglichst scharf und nicht verwackelt sein.
  • erstellen Sie eine Aufstellung mit den vom Schaden betroffenen Gegenständen

5. Schaden melden


  • Polizeiliche Meldung ist bei allen Brandschäden erforderlich.
  • Melden Sie uns den Schaden sofort telefonisch oder nutzen Sie unten angeführtes Online-Schadenmelde-Formular


Sollten ohne Zustimmung der Versicherung bereits vom Sturm betroffene oder beschädigte Sachen entsorgt werden, kann es zu möglichen Nachteilen bei der Schadenregulierung kommen. Dies bedeutet, dass vor etwaigen Aufräum- und Entsorgungsarbeiten die Zustimmung bzw. die Freigabe des Versicherers einzuholen ist.

6. Ihre Pflichten bei Feuer-Schadenfällen (Obliegenheiten, Gesetze)

Damit die Versicherungsabwicklung optimal funktioniert, sind bestimmte Regeln einzuhalten. Unter Obliegenheit versteht man eine Pflicht des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer. Diese sind in Gesetzen (z.B. VersVG, StGB) vorgeschrieben oder in den Versicherungsbedingungen vereinbart. Bei Nichtbeachten kann und wird die Versicherung die Zahlung verweigern.

  • Schadenmeldung unverzüglich an Versicherung und Sicherheitsbehörde (§ 92 VersVG).
  • Allgemeine Schadenminderungspflicht.
  • Weisung des Versicherers ist einzuholen und einzuhalten.
  • Es ist der Versicherung alles Zumutbare zur Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten und Belege beizubringen.
  • Falls versicherte Sachen beim Schaden abhanden gekommen sind, ist der Sicherheitsbehörde innerhalb dreier Tage eine Aufstellung der fehlenden Gegenstände einzureichen und wenn möglich zur Wiedererlangung geeignete Maßnahmen zu treffen.
  • Auf Verlangen muss der Versicherungsnehmer innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, ein Verzeichnis der am Schadentag vorhandenen, der vom Schaden betroffenen und der abhanden gekommenen Sachen, und zwar nach Möglichkeit unter Angabe ihres Wertes unmittelbar vor dem Schadenfall, auf seine Kosten vorlegen.
  • Bei der Schadenermittlung ist unterstützend mitzuwirken und auf Verlangen sind dem Versicherer entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür trägt der Versicherungsnehmer.
  • Bei Gebäudeschäden ist auf Verlangen auf Kosten des Versicherungsnehmers ein beglaubigter Grundbuchsauszug nach dem Stand vom Tag des Schadenereignisses beizubringen.
  • Der durch den Schaden herbeigeführte Zustand darf, solange der Schaden nicht durch die Sicherheitsbehörde ermittelt ist, ohne Zustimmung des Versicherers nicht verändert werden, es sei denn, dass eine solche Veränderung zum Zwecke der Schadenminderung oder im öffentlichen Interesse notwendig ist.

7. Schaden reparieren


  • Für die Schadensanierung: Beauftragen Sie eine Reparaturfirma. Diese soll ein detailliertes Reparaturangebot (mit getrennter Angabe von Materialkosten und Arbeitszeit - kein Pauschalangebot) erstellen und uns möglichst rasch per Email senden.
  • Falls Folgeschäden an Böden, Zwischendecken, Malerei entstanden: Informieren Sie uns. Wir kontaktieren dann Sanierungsfirmen, die ein Komplettangebot für die Sanierung der Folgeschäden erstellen.
  • Die Sanierungsfirmen erstellen Angebote mit Fotodokumentation, die wir dann an die Versicherung zur Freigabe weiterleiten.
  • Die Versicherung entscheidet dann, ob noch ein Sachverständiger den Schaden besichtigt und ein Gutachten erstellt.
  • Vor Schadenbesichtigung durch die Versicherung keine Reparaturen vornehmen, die nicht der Abwendung von weiterem Schaden dienen.
  • Warten Sie mit dem Reparaturauftrag auf die Zusage der Versicherung zur Übernahme der Sanierungskosten.
  • Nach der Zusage der Versicherung: Erteilen Sie jetzt den Reparaturauftrag laut Kostenvoranschlag.


Qualitätskontrolle

  • Alles fertig? Kontrollieren Sie jetzt noch die Arbeitsscheine (Zeit und Material) der Reparaturfirmen bevor Sie diese unterschreiben.
  • Kontrollieren Sie auch die die Qualität der Arbeiten nach Fertigstellung. Reklamationen bitte sofort direkt erledigen. Wenn die Qualität nicht passt, bitten wir um dringende Information, damit von der Versicherung keine vorzeitigen Auszahlungen erfolgen.
  • Senden Sie uns dann die Rechnung(en). Die Versicherung kann dann auch direkt an die Reparaturfirma auszahlen.
  • Bei Eigenleistung: Senden Sie uns eine Aufstellung über die geleisteten Arbeiten mit Stunden sowie Materialrechnungen

Richtig löschen geht so...


Im Zweifelsfall zurückziehen, in Sicherheit bringen und den Profis überlassen


  • Handhabung des Feuerlöschers bereits vorher prüfen, damit im Notfall keine Zeit verloren wird.
  • Türen und Fenster im Brandraum so lange geschlossen halten, bis ausreichend Löschmittel da sind und gelöscht werden kann.
  • Beim Vorgehen in den Brandraum die Fenster im Stiegenhaus und gegebenenfalls in den vor dem Brandraum liegenden Räumen öffnen, damit die Rauchgase ungehindert ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verqualmt wird.
  • Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und unter Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen.
  • Achtung: Gefahr durch Stichflammen!
  • In gebückter Haltung oder am Boden kriechend so nahe an den Brand heranarbeiten, dass dieser mit dem Löschstrahl sicher getroffen werden kann.
  • Beginn der Löscharbeit an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
  • Löschwasserstrahl nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten!
  • Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand gesehen werden kann.
  • Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder sichtbar werden.
  • Immer Deckung nehmen! Auf Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten! Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen! Achten, dass Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird! In stark verqualmte Räume darf nur unter Verwendung geeigneter Atemschutzgeräte vorgedrungen werden!